Leitung und Kontrolle
Die gesamte Unternehmensstruktur ist auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet.
Die gesamte Unternehmensstruktur ist auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet. Die Gesellschaft unterstützt daher auch die Zielsetzungen und Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weiteren Führungsebenen und Mitarbeitende sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu halten. Für die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen ist der Vorstand verantwortlich.
Die BRAIN Biotech AG hat mit Blick auf ihre aktuelle Unternehmensgröße Compliance-Strukturen etabliert und wird diese angesichts wachsender Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und mit Blick auf die Unternehmensentwicklung stetig weiterentwickeln.
Als Teil der Compliance-Struktur ist eine Hinweisgeberstelle für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten durch eigene Mitarbeitende eingerichtet. Die Mitarbeitenden können diese Hinweisgeberstelle anonymisiert oder offen auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen. Zur Wahrung der Anonymität wird ein Hinweisgebersystem eines externen Anbieters eingesetzt. Die Hinweise werden, je nachdem um welche Unternehmensbereiche es sich handelt, nach einer ersten Einordnung durch die Hinweisgeberstelle an den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat zur Veranlassung von Abhilfemaßnahmen im Fall eines tatsächlichen Fehlverhaltens weitergeleitet oder, soweit kein Fehlverhalten vorliegt, nach Prüfung bei der Hinweisgeberstelle verwahrt.
Die BRAIN Biotech AG hat sich des Weiteren dazu entschieden, die erweiterte Geschäftsführung ihrer Tochtergesellschaften zur Einhaltung von Closed Periods mindestens 30 Tage vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen zu verpflichten. Dies ermöglicht eine effiziente sowie transparente Kommunikation mit den jeweiligen Geschäftsführungen in den Zeiträumen vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen und gewährleistet, dass für die eingebundenen Personen übereinstimmende Governance-Regeln gelten.
Gegenstand der BRAIN Biotech AG und der BRAIN Biotech Gruppe bilden die Identifizierung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung biologischer, biochemischer und biotechnologischer Verfahren und Produkte, insbesondere von Enzymen, Biokatalysatoren, Mikroorganismen und anderen bioaktiven Naturstoffen für die Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Kosmetika und Medizinprodukten, für industrielle Anwendungen in Chemieunternehmen, für die Abfall- und Schadstoffbeseitigung sowie für die Energie- und Rohstoffgewinnung, einschließlich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung solcher Verfahren und Produkte, die bioaktive Bestandteile enthalten, auf biotechnischen Mechanismen basieren, bioaktive Wirkungen entfalten oder biotechnologische Anwendungen ermöglichen. Innerhalb der BRAIN Biotech Gruppe werden zudem Leistungen für die pharmazeutische Industrie angeboten.
Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) – mit den in der Entsprechenserklärung genannten und begründeten Ausnahmen.
Im Hinblick auf die Anregungen des DCGK beabsichtigt die Gesellschaft, diese zukünftig ebenfalls zu befolgen.
Die Satzung der Gesellschaft ist auf der Website der Gesellschaft unter https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/satzung-der-brain-biotech-ag stets einsehbar.