Leitung und Kontrolle
Die gesamte Unternehmensstruktur ist auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet.
Die Gesellschaft unterstützt auch die Zielsetzungen und Grundsätze des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK). Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weiteren Führungsebenen und Mitarbeitende sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu halten. Für die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen ist der Vorstand verantwortlich.
Die BRAIN Biotech AG hat mit Blick auf ihre aktuelle Unternehmensgröße effiziente Compliance-Strukturen etabliert und wird diese angesichts wachsender Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und mit Blick auf die Unternehmensentwicklung stetig weiterentwickeln.
Als Teil der Compliance-Struktur ist eine Hinweisgeberstelle für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten durch eigene Mitarbeitende eingerichtet. Die Mitarbeitenden können diese Hinweisgeberstelle anonymisiert oder offen auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen. Zur Wahrung der Anonymität wird ein Hinweisgebersystem eines externen Anbieters eingesetzt. Die Hinweise werden, je nachdem um welche Unternehmensbereiche es sich handelt, nach einer ersten Einordnung durch die Hinweisgeberstelle an den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat zur Veranlassung von Abhilfemaßnahmen im Fall eines tatsächlichen Fehlverhaltens weitergeleitet oder, soweit kein Fehlverhalten vorliegt, nach Prüfung bei der Hinweisgeberstelle verwahrt.