Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt) richten ihr Handeln unter Beachtung ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg aus. Transparenz, Verantwortung und Nachhaltigkeit sind Leitwerte ihres Handelns. Diese Erklärung fasst die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß § 289f HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung für die BRAIN Biotech Gruppe gemäß § 315d HGB zusammen. Sie umfasst die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung von deren Ausschüssen.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der BRAIN Biotech AG nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG erklären, dass die BRAIN Biotech AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. Dezember 2024 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex“ in der Fassung vom 27. Juni 2022 („DCGK“) mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und künftig entsprechen wird.

F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Erläuterung zu F.2: Aufgrund der zusätzlichen Rechnungslegungsanforderungen als gelistetes Unternehmen dauerte und dauert die Abschlussprüfung länger als 90 Tage, sodass die testierten Zahlen mit dem Geschäftsbericht nicht innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, sondern erst nach Ablauf der 90 Tage veröffentlicht werden konnten. Dies wird voraussichtlich auch bei zukünftigen Konzernjahresabschlüssen der Fall sein. Die Offenlegung aller unterjährigen Finanzinformationen erfolgt regelmäßig innerhalb von zwei Monaten. Vorstand und Aufsichtsrat erachten dies als angemessen.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie verpflichtender unterjähriger Finanzinformationen innerhalb kürzerer Fristen würde, auch angesichts verschiedener nicht börsennotierter Tochter- und Beteiligungsgesellschaften im Ausland, den Einsatz erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen erfordern, die für eine Gesellschaft von der Größe der BRAIN Biotech AG in keinem angemessenen Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Aktionäre stehen. Daher werden die im Corporate-Governance-Kodex geforderten Fristen nicht eingehalten.

Die BRAIN Biotech AG hält sich in Bezug auf die Veröffentlichung von Jahresberichten und Zwischenberichten an die gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für den Prime Standard.

Zwingenberg, Dezember 2025

Für den Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG:
Dr. Michael Majerus, Aufsichtsratsvorsitzender

Für den Vorstand der BRAIN Biotech AG:
Adriaan Moelker, Vorstandsvorsitzender

 

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

CORPORATE GOVERNANCE BEI DER BRAIN BIOTECH AG

Die gesamte Unternehmensstruktur ist auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet. Die Gesellschaft unterstützt daher auch die Zielsetzungen und Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weiteren Führungsebenen und Mitarbeitende sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu halten. Für die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen ist der Vorstand verantwortlich.

Die BRAIN Biotech AG hat mit Blick auf ihre aktuelle Unternehmensgröße Compliance-Strukturen etabliert und wird diese angesichts wachsender Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und mit Blick auf die Unternehmensentwicklung stetig weiterentwickeln.

Als Teil der Compliance-Struktur ist eine Hinweisgeberstelle für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten durch eigene Mitarbeitende eingerichtet. Die Mitarbeitenden können diese Hinweisgeberstelle anonymisiert oder offen auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen. Zur Wahrung der Anonymität wird ein Hinweisgebersystem eines externen Anbieters eingesetzt. Die Hinweise werden, je nachdem um welche Unternehmensbereiche es sich handelt, nach einer ersten Einordnung durch die Hinweisgeberstelle an den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat zur Veranlassung von Abhilfemaßnahmen im Fall eines tatsächlichen Fehlverhaltens weitergeleitet oder, soweit kein Fehlverhalten vorliegt, nach Prüfung bei der Hinweisgeberstelle verwahrt.

Die BRAIN Biotech AG hat sich des Weiteren dazu entschieden, die erweiterte Geschäftsführung ihrer Tochtergesellschaften zur Einhaltung von Closed Periods mindestens 30 Tage vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen zu verpflichten. Dies ermöglicht eine effiziente sowie transparente Kommunikation mit den jeweiligen Geschäftsführungen in den Zeiträumen vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen und gewährleistet, dass für die eingebundenen Personen übereinstimmende Governance-Regeln gelten.

Gegenstand der BRAIN Biotech AG und der BRAIN Biotech Gruppe bilden die Identifizierung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung biologischer, biochemischer und biotechnologischer Verfahren und Produkte, insbesondere von Enzymen, Biokatalysatoren, Mikroorganismen und anderen bioaktiven Naturstoffen für die Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Kosmetika und Medizinprodukten, für industrielle Anwendungen in Chemieunternehmen, für die Abfall- und Schadstoffbeseitigung sowie für die Energie- und Rohstoffgewinnung, einschließlich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung solcher Verfahren und Produkte, die bioaktive Bestandteile enthalten, auf biotechnischen Mechanismen basieren, bioaktive Wirkungen entfalten oder biotechnologische Anwendungen ermöglichen. Innerhalb der BRAIN Biotech Gruppe werden zudem Leistungen für die pharmazeutische Industrie angeboten.

Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) – mit den in der Entsprechenserklärung genannten und begründeten Ausnahmen.

Im Hinblick auf die Anregungen des DCGK beabsichtigt die Gesellschaft, diese zukünftig ebenfalls zu befolgen.

Die Satzung der Gesellschaft ist auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/satzung-der-brain-biotech-ag-geschaeftsordnung-des-aufsichtsrats/ stets einsehbar.

Transparenz

Die Aktien der BRAIN Biotech AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft unterliegt damit den höchsten gesetzlichen und börsenrechtlichen Transparenzvorschriften. Insbesondere berichtet die BRAIN Biotech AG über Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns in deutscher und/oder englischer Sprache in folgender Form:

  • Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr,
  • Zwischenfinanzbericht zum ersten Halbjahr (6M) eines Geschäftsjahrs,
  • Quartalsmitteilungen zum ersten Quartal (3M) und nach neun Monaten (9M) eines Geschäftsjahrs,
  • quartalsweise telefonische Analystenkonferenzen,
  • Unternehmenspräsentationen,
  • Veröffentlichung von Unternehmens- und IR-Mitteilungen,
  • Veröffentlichung von Schwellenwertmeldungen,
  • Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen,
  • Veröffentlichung von PR- und Marketing-Mitteilungen,
  • Präsentationen auf Investorenkonferenzen,
  • multimediale Formate der Investorenkommunikation,
  • Kapitalmarkttag,
  • ESG-Berichterstattung (ESG-Bericht und jahresaktuelles ESG-Data-Sheet).

Corporate Responsibility und ESG

Im Zuge der wachsenden Bedeutung von Corporate-Responsibility- und ESG-Themen beachten Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeitende stärker denn je die sich hieraus ergebenden Aspekte. Im Jahr 2021 ist die BRAIN Biotech AG dem UN Global Compact als aktives Mitglied beigetreten. Hiermit bekennt sich die Gesellschaft auch formell zu den Werten der weltweit größten Initiative für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und verpflichtet sich damit zu zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Korruptionsprävention. Zusätzlich unterstützt die Gesellschaft den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung.

Die BRAIN Biotech AG hat im Juni 2022 den ersten ESG-Bericht veröffentlicht (https://www.brain-biotech-group.com/de/nachhaltigkeit/). Für den Bericht wurden die für die BRAIN Biotech Gruppe relevanten Daten ermittelt und darauf basierend kurz- und mittelfristige Ziele erarbeitet. Diese Daten und Ziele werden nun auch innerhalb des Vorstandsvergütungssystems genutzt. Der ESG-Bericht wurde zudem vor der Veröffentlichung im Aufsichtsrat diskutiert und zustimmend begleitet.

Im Vorstand ist seit dem Geschäftsjahr 2022/23 Michael Schneiders für alle ESG-Themen zuständig. Der Aufsichtsrat begleitet die nachhaltige Unternehmensführung in seiner Gesamtverantwortung. Die Gesellschaft hat im laufenden Geschäftsjahr eine umfangreiche doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und arbeitet an der Erstellung eines an den VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting) angelehnten Berichts sowie der Umstellung des ESG-Data-Sheets auf das neue Format mit denselben Metriken. Die Wahl der an die VSME angelehnten Berichterstattung erfolgt auf freiwilliger Basis, da die Gesellschaft nach aktueller Einschätzung der rechtlichen Lage nicht kurzfristig zur Berichterstattung eines bestimmten Standards verpflichtet ist und auch nicht verpflichtet sein wird. Die Berichterstattung angelehnt an den VSME-Standard bietet die Grundlage eigene definierte Ziele zu messen und zu steuern. Zusätzlich kann die Gesellschaft so Anfragen nach Nachhaltigkeitsdaten aus dem Kunden- und Partnerkreis der Gesellschaft adäquat beantworten.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die BRAIN Biotech AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft der BRAIN Biotech Gruppe mit Tochtergesellschaften in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und den USA. Sie unterliegt insbesondere den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und besitzt auch die übliche dualistische Führungs- und Kontrollstruktur aus Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen.

Der Aufsichtsrat berät regelmäßig den Vorstand bei der Leitung der BRAIN Biotech AG und überwacht dessen Tätigkeit. Der Vorstand bindet den Aufsichtsrat rechtzeitig in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft ein. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die erfolgreiche Umsetzung der beschlossenen Unternehmens- und Wachstumsstrategie.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Er unterliegt dabei den Beschränkungen, die die Satzung oder die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat für die Geschäftsführungsbefugnis vorgesehen haben oder die der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung im Rahmen ihrer Kompetenzen festlegen. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichte über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Nachhaltigkeit und der Compliance. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernabschluss auf.

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, beruft diese ab und bestimmt die Verteilung ihrer Verantwortlichkeiten. Er kann außerdem einen Vorstandsvorsitzenden (CEO) und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Zusammensetzung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2024/2025 gehörten dem Vorstand der BRAIN Biotech AG folgende Mitglieder an:

Name Funktion Mitglied des Vorstands seit Vertragsende
Adriaan Moelker Chief Executiv Officer 01.02.2020 31.01.2027
Michael Schneiders Chief Financial Officer 01.10.2022 30.09.2029

Jedes Vorstandsmitglied leitet den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung; es hat dabei stets das Gesamtwohl der Gesellschaft im Auge zu behalten. Die Zuweisung der Geschäftsbereiche an die einzelnen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgestellt wird und mit dessen Zustimmung jederzeit geändert werden kann.

Der Geschäftsverteilungsplan sah im Geschäftsjahr 2024/25 folgende Zuweisung vor:

Adriaan Moelker (Chief Executive Officer – CEO):

  • Unternehmensstrategie
  • New Product Pipeline Planung & Management, inkl. Registrierung und Zulassung
  • M&A
  • Koordination der einzelnen Vorstandsbereiche und Kontakte zu den Gremien der Gesellschaft
  • Geschäftsentwicklung des Segments BRAINBiocatalysts
  • Technologiemanagement, Forschung und Entwicklung, technologische Prozessoptimierung, Patentstrategie
  • Personalwesen inkl. Arbeitssicherheit, Personalentwicklung
  • strategischer Einkauf
  • Fördermittel und akademische Kooperationen
  • Formulierung und Anwendungstechnik
  • Qualitätssicherung
  • Produktion, Scale-up

Michael Schneiders (Chief Financial Officer – CFO):

  • Geschäftsentwicklung des Segments BRAINBioIncubator inklusive AnalytiCon Discovery
  • Corporate Finance
  • Beteiligungsmanagement
  • Finanzkommunikation/IR
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Corporate Communications)
  • Corporate Responsibility und ESG
  • Accounting und Controlling
  • Compliance
  • Risikomanagement (RKS/IKS)
  • Recht, Administration und Organisation, Konzernrevision
  • IT, Digitalisierung

Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und die Geschäftsverteilung wurde zuletzt im September 2025 entsprechend dem Vorschlag des Vorstands aktualisiert. Sie sieht insbesondere Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands und zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vorstandsmitgliedern sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat vor. Sie enthält einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats übernimmt es, langfristige Nachfolgeoptionen mit dem Vorstand zu erörtern. Vonseiten des Vorstands und des Aufsichtsrats werden dabei anhand der geplanten Entwicklung der Gesellschaft Anforderungen für die Nachfolgebesetzung abgestimmt, die für die Auswahl von Kandidaten Leitlinien vorgeben. Es wird vom Aufsichtsrat angestrebt, dass durch Mandatsverlängerung oder Neubestellungen in der Zukunft möglichst eine zeitliche Staffelung der Mandatsdauern erreicht wird, sodass nicht gleichzeitig mehrere Vorstandsmandate neu besetzt werden müssten, falls keine planmäßige Mandatsverlängerung erfolgt.

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands von 65 Jahren beschlossen.

Angaben zu Vorstandssitzungen

Die Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf, üblicherweise jede vierte Woche statt. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorstandsvorsitzenden ausschlaggebend.

Zusammenarbeit mit Tochtergesellschaften

Zwischen dem Vorstand der BRAIN Biotech AG und den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften sowie der Leitung der Zweigniederlassung AnalytiCon Discovery finden mindestens quartalsweise persönliche Treffen oder Videokonferenzen statt, die den Geschäftsverlauf und die bevorstehenden Entwicklungen bei den Tochtergesellschaften erörtern. Die Tochtergesellschaften berichten monatlich an die BRAIN Biotech AG und halten bei Abweichungen von der Planung oder Prognose kurzfristig Rücksprache mit dem Vorstand. Aus dem Reporting und den Abstimmungen mit den Tochtergesellschaften berichtet der Vorstand an den Aufsichtsrat und hält gegebenenfalls mit ihm zu einzelnen Themen gesondert Rücksprache.

Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat hat am 19. Januar 2023 auf Empfehlung seines Personalausschusses mehrere Änderungen an dem zuvor geltenden Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Das neue Vergütungssystem wurde in der Hauptversammlung am 8. März 2023 gebilligt und ist auf der Website der Gesellschaft unter https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/verguetung/ zugänglich.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurden Änderungsvereinbarungen zu den Vorstandsverträgen zur Anpassung dieser Verträge an dieses überarbeitete Vorstandsvergütungssystem abgeschlossen, die seit Beginn des Geschäftsjahrs 2023/24 wirksam sind.

Genaue Angaben zur Vergütungsstruktur und Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht nach § 162 AktG, der unter https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/verguetung/ abrufbar ist.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie bestimmte Personen, die in einer engen Beziehung zu den Vorgenannten stehen, sind gesetzlich verpflichtet, Erwerb und Veräußerung von BRAIN-Aktien und von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, ab einem Betrag von mehr als 20.000 € im Kalenderjahr gegenüber der BRAIN Biotech AG offenzulegen. Mitteilungen über entsprechende Geschäfte werden u. a. im Internet unter https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/finanzpublikationen-finanzkalender/finanz-und-unternehmensmitteilungen/ veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2024/25 wurden der Gesellschaft zwei solche Wertpapiergeschäfte mitgeteilt, und zwar von Adriaan Moelker (veröffentlicht am 16.01.2025) und von Michael Schneiders (veröffentlicht am 03.03.2025). Adriaan Moelker erwarb im Januar 2025 Aktien für einen Kaufpreis von insgesamt 35.795,96 €. Michael Schneiders erwarb im März 2025 Aktien für einen Kaufpreis von insgesamt 25.000,00 €.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise übertragen oder zugewiesen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Änderung, die Aufhebung und die Kündigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft wird der Aufsichtsrat rechtzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Sie regelt u. a. die Arbeitsweise und die Art der Beschlussfassung im Aufsichtsrat sowie die Aufgaben der gebildeten Ausschüsse des Aufsichtsrats (Prüfungsausschuss, Personalausschuss und Nominierungsausschuss). Für die Ausschüsse wurden zusätzlich eigene Geschäftsordnungen erlassen, die deren Arbeitsweisen regeln. Sämtliche Geschäftsordnungen werden regelmäßig an etwaige Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) angepasst.

Im Geschäftsjahr 2024/25 tagte der Aufsichtsrat in insgesamt fünf Präsenzsitzungen und sechs Videokonferenzen. Von den Ausschüssen wurden insgesamt 13 Videokonferenzen durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2024/25 zu fünf Videokonferenzen zusammen. Der Personalausschuss hielt im Geschäftsjahr 2024/25 drei Videokonferenzen ab. Der Nominierungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2024/25 fünf Videokonferenzen ab.

Der Vorstand nimmt an ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit dieser dazu eingeladen ist, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende lässt sich regelmäßig vom Vorstand über die laufenden Geschäfte informieren und leitet diese Informationen in angemessener Form an den gesamten Aufsichtsrat weiter.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst, in denen die Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind, oder in Videokonferenzen. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, telegrafische, fernmündliche, fernschriftliche oder durch moderne Telekommunikationsmittel (zum Beispiel durch Telefon- oder Videokonferenzen oder per E-Mail) übermittelte Stimmabgabe zulässig, wenn sie der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter aus besonderen Gründen anordnet. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift fristgerecht geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in einer Abstimmung der Stimme enthält. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Dies gilt auch bei Wahlen. Bei Feststellung des Abstimmungsergebnisses werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter, ob eine erneute Abstimmung in derselben Sitzung durchgeführt wird. Bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zwei Stimmen; dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden steht das Zweitstimmrecht nicht zu.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Nicht abschließend zählen hierzu beispielsweise mögliche Interessenkonflikte, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Der Aufsichtsrat hat die letzte Selbstbeurteilung im Geschäftsjahr 2023/24 durchgeführt. Für die Durchführung der Selbstbeurteilung wurde anhand von Fragebögen die Ist-Situation aufgenommen und anschließend wurden die Ergebnisse auf der Basis der Beantwortung der Fragebögen im Aufsichtsrat diskutiert. Externe Berater waren nicht eingeschaltet. Nach Auswertung der Ergebnisse stellte der Aufsichtsrat fest, dass er seine Tätigkeit effizient ausübt. Im Rahmen der Prüfung identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten werden für die Zukunft berücksichtigt. Der Aufsichtsrat plant die Durchführung der nächsten Selbstbeurteilung im Kalenderjahr 2026.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählende Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl ist zulässig. Mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied bestellt werden, das in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Im Geschäftsjahr 2023/24 gehörten dem Aufsichtsrat die folgenden Personen an:

Name, Funktion Mitglied seit Ernannt bis zur HV im jeweils genannten GJ Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien 2023/24

Dr. Michael Majerus
Vorsitzender seit 08.03.2023

07.03.2019

2026/2027

  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der team neusta AG, Bremen

Dr. Anna C. Eichhorn
Stellvertretende Vorsitzende

 

 

 

 

 

 

09.03.2017

 

 

 

 

 

 

2028/29

 

 

 

 

 

 

  • Vorstand (CEO) der humatrix AG, Pfungstadt (bis August 2025)
  • Vorstand (Stellv. Vorsitzende) der Initiative Gesundheitswirtschaft-rhein-main e. V.
  • Mitglied des Aufsichtsrats des Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt am Main
  • Vorstand House of Pharma & Healthcare e. V, Frankfurt am Main

Stephen Catling
Aufsichtsratsmitglied

 

 

 

 

 

14.10.2020

 

 

 

 

 

2028/29

 

 

 

 

 

  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der Cambridgeshire Community Foundation, Vereinigtes Königreich
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats derCondimentum UK Ltd
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats vonArborea UK/Portugal

Dr. Florian Schnabel
Aufsichtsratsmitglied

 

 

 

 

08.03.2023

 

 

 

 

2026/27

 

 

 

 

  • Geschäftsführer der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern
  • Geschäftsführer der BSN GmbH, Kaiserslautern
  • Geschäftsführer der PBG Zweite GmbH,
  • Kaiserslautern (seit April 2025)

Christine Uekert
Aufsichtsratsmitglied

 

 

08.03.2023

 

 

2026/27

 

 

  • Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH, Berlin
  • Geschäftsführerin der Evolve Partners – Biofin Consulting GmbH, Berlin

Dr. Ursula La Cognata
Aufsichtsratsmitglied

11.07.2025

2025/26

  • Managing Partner bei ybe - Your Biotech Experts

Frau Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt ist in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt. Sie war bis zum 03.10.2024 Mitglied des Aufsichtsrats.

Außer Dr. Florian Schnabel, der ein Geschäftsführer des Ankeraktionärs ist, sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne der Ziffern C.6 und C.7 des DCGK. Die Empfehlung aus C.9 des DCGK wird eingehalten.

Den Empfehlungen aus den Ziffern C.4 und C.5 des DCGK bezüglich der Anzahl der insgesamt gehaltenen Mandate wird von den Aufsichtsratsmitgliedern entsprochen.

Das Kompetenzprofil und die Ziele des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass durch jeweils mindestens ein Drittel seiner Mitglieder mit hervorgehobener Expertise die Bereiche Unternehmertum / Neue Geschäftsfelder, Corporate Finance / Kapitalmarkt und der Branche abgedeckt werden sollen, und erfüllt alle selbst gestellten Anforderungen in der vorgesehenen Anzahl. Der Aufsichtsrat erachtet zudem die Gewinnung einer weiteren Person mit spezifischen Kenntnissen des für die Gesellschaft relevanten nordamerikanischen Markts als mittelfristig anzustrebendes Ziel. Die im Jahr 2022 neu festgelegte Frauenquote wird eingehalten und die zuletzt festgelegte Frauenquote wurde übertroffen. Als Altersgrenze hat der Aufsichtsrat für neu zu bestellende Aufsichtsratsmitglieder ein Alter von 75 Jahren festgelegt. Der Aufsichtsrat strebt an, dass der Altersdurchschnitt des Gesamtgremiums bei Neubestellungen nicht weiter steigt und dass die Heterogenität des Gremiums im Hinblick auf unterschiedliche Lebensläufe nicht reduziert wird. Eine Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer hat der Aufsichtsrat bisher nicht festgelegt. Der Aufsichtsrat befasst sich zudem ausführlich mit Fragen der Nachhaltigkeit und plant, diese Kompetenzen weiter zu stärken.

Ausschüsse

Der Vorstand der BRAIN Biotech AG hat keine Ausschüsse gebildet.

Um seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie im Plenum zu behandelnde Tagesordnungspunkte vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Sitzung. Der Aufsichtsrat kommt zudem jährlich zu einer Strategieklausur zusammen.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus den folgenden Personen (einer Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Name

Position Unabhänigkeit
Christine Uekert  Vorsitzende Ja
Dr. Michael Majerus Mitglied Ja
Dr. Florian Schnabel Mitglied Nein

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeitsthemen sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die im Falle einer Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss im Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen.

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Christine Uekert verfügt über die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) und zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Darüber hinaus verfügt sie über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Finanzen und Controlling sowie in leitenden Positionen u.a. börsennotierter Unternehmen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Michael Majerus, ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses, verfügt als ehemaliger Leiter des Rechnungswesens und als Finanzvorstand u. a. in drei börsennotierten Unternehmen über Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Schwerpunkte seiner Kenntnisse sind Controlling und Risk Management, Corporate Finance und Kapitalmarkt sowie Rechnungslegung. Darüber hinaus verfügt er über breite Kenntnisse in Themen der Unternehmensführung, der Compliance sowie im Investor-Relations-Bereich. Dem Prüfungsausschuss gehört neben der Ausschussvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Schnabel an.

Personalausschuss

Der Personalausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus den folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Name Position Unabhängigkeit
Dr. Michael Majerus Vorsitzender Ja
Stephen Catling Mitglied Ja
Dr. Anna C. Eichhorn (seit 01.11.2024) Mitglied Ja

Der Personalausschuss befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands. Insbesondere ist er bei der Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, dem Abschluss und der Ergänzung der Vorstandsverträge und Pensionsvereinbarungen, der Festlegung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und dessen Umsetzung in den Vorstandsverträgen, der Festsetzung von Zielvorgaben hinsichtlich der variablen Vergütung, der Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sowie der Genehmigung des jährlichen Vergütungsberichts vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig und gibt Beschlussempfehlungen ab. Außerdem kann er anstelle des Aufsichtsrats Beschlüsse zu folgenden Angelegenheiten treffen: bestimmte Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern, z. B. im Sinne des § 112 AktG, Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder nach § 88 AktG, insbesondere im Falle der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb der BRAIN Biotech Gruppe.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Name Position Unabhängigkeit
Dr. Anna C. Eichhorn  Vorsitzende Ja
Dr. Michael Majerus Mitglied Ja
Stephen Catling (seit 01.11.2024) Mitglied Ja

Dialog mit Investoren

Der Aufsichtsrat hat die Anregung aus Nummer A.6 des DCGK diskutiert und befürwortet, dass der Aufsichtsratsvorsitzende für aufsichtsratsspezifische Fragen von Investoren zur Verfügung steht. Dies wird auch vom Vorstand der BRAIN Biotech AG begrüßt.

Aufsichtsratsvergütung

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 30.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und die stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten die vorgenannte Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit. Zusätzlich erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von 15.000,00 € und alle Mitglieder eines Ausschusses 5.000,00 €. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.000,00 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats bzw. seiner Ausschüsse, die als Videokonferenz durchgeführt wird, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 € und für die Teilnahme an einer Telefonkonferenz des Aufsichtsrats bzw. seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 €.

Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Für Mitglieder des Aufsichtsrats wurde kein Selbstbehalt vereinbart.

Genaue Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht nach § 162 AktG, der unter https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/verguetung/ abrufbar ist.

Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine Frau, entsprechend einer Quote von 17 %, angehören soll. Die Umsetzungsfrist hierfür wurde auf den 30.06.2017 festgelegt. Durch die Wahl von Dr. Anna C. Eichhorn in den Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG am 09.03.2017 wurde die Zielsetzung entsprechend umgesetzt. Die Beibehaltung dieser Zielsetzung wurde in der Sitzung vom 28.09.2017 für den Zeitraum bis zum 30.06.2022 bestätigt.

Ebenfalls am 28.09.2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN Biotech AG beschlossen, die Zielsetzung für den Frauenanteil bis zum 30.06.2022 unverändert bei 0 % zu belassen.

Mit der Wiederwahl von Dr. Anna C. Eichhorn und der Wahl von Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt am 10.03.2021 wurde die festgesetzte Quote für den Aufsichtsrat übertroffen.

Am 15.12.2022 hat der Aufsichtsrat die Zielsetzung für die Besetzung des Aufsichtsrats auf 33 % erhöht mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027. Das durch das Ausscheiden von Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt freie Mandat wurde durch gerichtliche Nachbesetzung mit Frau Dr. Ursula La Cognata nachbesetzt, sodass die Quote am Ende des Geschäftsjahrs 2024/25 wieder 50,0 % beträgt.

Am selben Tag wurde die Zielsetzung für den Vorstand bei 0 % belassen, mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027. Die Beibehaltung dieses Ziels erfolgte auf der Basis, dass die mittel- bis langfristige Planung für den Vorstand davon ausgeht, dass die im Geschäftsjahr 2022/23 im Amt befindlichen Mitglieder des Vorstands mindestens bis zum jeweiligen Vertragsende im Amt bleiben. Die Festlegung einer anderen Quote würde diese mittel- bis langfristige Planung infrage stellen. Im Falle der Vergrößerung des Vorstands wäre die Zielsetzung zu überprüfen, wie auch in dem Fall, dass ein Mitglied des im Geschäftsjahr 2022/23 im Amt befindlichen Vorstands seinen Dienstvertrag nicht verlängern würde.

Der Vorstand ist derzeit ausschließlich mit Männern besetzt. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der BRAIN Biotech AG eine Zielgröße für den Frauenanteil von 14 % und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30.06.2017 beschlossen. Mit einem Wert von 14 % wurde die Zielgröße am 30.06.2017 erreicht.

In der Folge hat der Vorstand der BRAIN Biotech AG die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 14 % mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30.09.2020 festgesetzt. Mit dem Ende der genannten Umsetzungsfrist wurde der Anteil von Frauen auf der ersten Führungsebene erreicht. Der Vorstand hat einen Frauenanteil von 20 % bis zum 30.09.2025 für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG beschlossen. Diese Frauenquote wurde vor Ablauf der gesetzten Frist erreicht.

Der Vorstand hat nunmehr einen Frauenanteil von mindestens 30 % bis zum 30.09.2030 für beide Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG beschlossen. Die Festlegung erfolgt erstmals für zwei Ebenen und ergibt sich aus strukturellen Entwicklungen in der Gesellschaft, die unter anderem auf der Verschmelzung mit dem Tochterunternehmen AnalytiCon Discovery GmbH im Juni 2024 beruhen.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr, die satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet. Jede Aktie der BRAIN Biotech AG gewährt eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl bzw. einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass auch Aktionäre ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung an dieser teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme) oder ihre Stimmen, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Online-Teilnahme und der Briefwahl zu treffen. Dies ist in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die neunte öffentliche ordentliche Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG fand am 18.03.2025 in Zwingenberg zum sechsten Mal als Präsenzveranstaltung statt. Die Einladung zur Hauptversammlung wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht im Bundesanzeiger bekannt gemacht und enthielt u. a. die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats sowie die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Berichte und Unterlagen standen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf den Internetseiten der BRAIN Biotech AG zur Verfügung. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichte die BRAIN Biotech AG die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf ihrer Website. Bei der Hauptversammlung standen sieben von acht Tagesordnungspunkten zur Abstimmung. Bei einer Präsenz des Grundkapitals der BRAIN Biotech AG von 63,8 % wurden alle Beschlussvorschläge angenommen.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die ungeprüften Quartalsabschlüsse zum 31.12.2024 (3M) und 30.06.2025 (9M) sowie der ungeprüfte Halbjahresfinanzbericht (6M) zum 31.03.2025 und der Konzernabschluss zum 30.09.2025 wurden in Übereinstimmung mit § 315e Abs. 1 HGB und den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Einzelabschluss der BRAIN Biotech AG für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Zwingenberg, Januar 2026

Vorstand und Aufsichtsrat